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Häufig nachgefragt:
Begegnungsfahrten sind von großer pädagogischer Bedeutung
Allerdings gibt es für bayerische Schulen KEINE Zuschüsse für innerdeutsche Begegnungs- und Informationsfahrten.
Achtung: Dienstbefreiung für spezielle Informationsfahrten
Mit KMS vom 2.11.1976 (Nr. A/13-8/50372) wurden Grundsätze für die Dienstbefreiung staatlicher Lehrkräfte zum Zwecke der Teilnahme an lnformationsfahrten mitgeteilt. Gemäß KMS vom 21.1.1980 (Nr. A/13-8/487) gelten diese Grundsätze unter Beachtung des § 12 LDO über den Zeitraum von drei Jahren hinaus unverändert weiter.
Fahrten zum Bayerischen Landtag nach München
StMF: Der Besuch des Bayer. Landtags dient im besonderen Maße der staatspolitischen Bildung. Daher soll dafür bevorzugt Dienstbefreiung gewährt werden, soweit nicht im Einzelfall dringende dienstliche Gründe entgegenstehen. In der Regel fallen dabei längere Reisezeiten an, die bei der Dienstbefreiung im notwendigen Umfang zu berücksichtigen sind. Darum kann der Landtagsbesuch selbst kürzer sein als die vorgesehene Mindestdauer für staatspolitische Bildungsveranstaltungen von 5 Stunden. Eine ganztägige Dienstbefreiung kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Besuch des Landtags und die staatspolitische Information im Mittelpunkt der Fahrt stehen. Dienstbefreiung kann erteilt werden, wenn die genannten Grundsätze beachtet werden und infolge der Dienstbefreiung kein Unterricht ausfällt.
Weitere Informationen und Anmeldung
Klassenfahrt / Informationsfahrt in KZ Gedenkstätten
Besondere Regelungen gelten auch bei Informationsfahrten in bestimmte Gedenkstätten des 2. Weltkrieges. Die Vergangenheit nicht zu vergessen, heißt die Zukunft besser zu gestalten.
Sonstige lnformationsfahrten, z.B. zum Europäischen Parlament
StMUK: Dienstbefreiungen für Lehrer beeinträchtigen regelmäßig den Unterricht entweder durch Unterrichtsausfall oder Vertretungen in den betroffenen Klassen. Daher gilt ein strenger Maßstab bei der Prüfung solcher Anträge. Dienstbefreiung zum Zwecke der Teilnahme an Informationsfahrten kann regelmäßig nur dann erteilt werden, wenn die Informationsfahrt ausdrücklich vom StMUK als förderungswürdige Fortbildungsveranstaltung anerkannt ist. Teilnahme an sonstigen lnformationsfahrten sollte in die unterrichtsfreie Zeit, insbesondere die Schulferien, verlegt werden.
Quelle Begegnungs- und Informationsfahrten
KWMS vom 13.4.1993
Nr. VI/9 – S4432–
8/37 303
KWMBl I 1994 S. 2
(KWMBek
vom 17.12.1993
Quelle Informationsfahrten Lehrer
KMS vom 26.1.1986
Nr. A/2-8/7502
RS Mfr. v. 13.6.1985
500-0343-23/85



