Ein Recht auf mehrtägige Klassenfahrten – gerade auch bei Hartz 4.
Auf Klassenfahrt lernen sich Schüler besser kennen und werden einander gegenüber toleranter. Viele Klassen sind soziale Brandherde, die leider von der Angst der Schwächeren geprägt sind. Doch auch wenn die Klassengemeinschaft funktioniert gibt es auf Klassenfahrt zahlreiche Möglichkeiten die Entwicklung Jugendlicher positiv zu beeinflussen und ihnen wertvolle Bausteine für die Zukunft “mitzugeben”. Die Jugendherbergen Bayern bieten für jede Klasse individuelle Programme und Bausteine an.
Das Bundessozialgericht scheint das ähnlich zu sehen und hat in jüngster Vergangenheit Urteile zu Gunsten von Geringverdienern und Hartz 4 Empfängern getroffen, wenn es um die Kostenübernahme von Klassenfahrten ging.
Das Bildungspaket der Bundesregierung nutzen!
Nutzen Sie die angebotenen Bildungsgutscheine für den Aufenthalt in einer Jugendherberge in Bayern. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie die Schule die Gutscheine erstattet bekommt lesen Sie hier.
Tagesausflüge werden bei Hartz 4 bezahlt
Ist ein Tagesausflug im Rahmen einer mehrtägigen Klassenfahrt notwendig, dann können Schulkinder von Hartz 4 Empfängern diese bezahlt bekommen. (Az.: B 14 AS 1 / 09 R). Das Bundessozialgericht entschied damit zu Gunsten eines Bochumer Schülers, dem die Kostenübernahme für zwei Tagesausflüge vor einer Ski-Freizeit nicht bewilligt wurde.
Arbeitslose Eltern? Die Klassenfahrt wird bezahlt!
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel fällte ein Grundsatzurteil, welches die Begrenzung der Kostenerstattung für Klassenfahrten als nicht vom Gesetz gedeckt sieht. Damit wäre die Deckelung der Kosten durch Kommunen und durch die Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen nicht rechtlich gedeckt. Das BSG gab damit einer Berliner Familie Recht, die eine Kostenübernahme für die Studienfahrt ihrer beiden Söhne einklagte.
Quelle:
Welt.de / Politik / Deutschland
(dpa, ddp. AFP, epd, Stand August 2011)
Weiterführende Information:
Das Bildungspaket ermöglicht Klassenfahrten für bedürftige Kinder.

